Modernes Ladenöffnungsgesetz: Klare Regeln für Smart Stores
Die CDU-Fraktion bringt einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Ladenöffnungs- und Verkaufszeitengesetzes ein. Vollautomatisierte Verkaufsstellen sollen künftig auch an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen, wenn digital sichergestellt ist, dass kein Personal eingesetzt wird. Eine Begrenzung der Verkaufsfläche oder des Warensortiments ist bewusst nicht vorgesehen. Der verfassungsrechtliche Schutz der Sonn- und Feiertage bleibt gewahrt, da die Öffnung ohne Personal auskommt.
Die Menschen erwarten zu Recht praktikable Lösungen – gerade dort, wo digitale Innovation längst Realität ist. Niemand versteht, warum wir bei vollauto-
matisierten, personalfreien Smart Stores unnötige bürokratische Schranken aufrechterhalten.
Besonders für Dorfläden im ländlichen Raum ist das Gesetz ein Gewinn. Diese modernen Konzepte zur besseren Nahversorgung auf dem Land wollen wir unterstützen und das regeln, worum es im Kern geht – den personalfreien, digital gesteuerten Smart Store. Alles andere wäre Symbolpolitik. Dabei verzichten wir bewusst auf kleinteilige Einschränkungen, die am eigentlichen Ziel vorbeigehen. Das ist das pragmatischste und fortschrittlichste Gesetz, das es derzeit in diesem Bereich gibt.
Moderne digitale Geschäftsmodelle und der Schutz des Sonntags schließen sich nicht aus. Wir setzen einen klaren und verfassungsfesten Rahmen, der Innovation ermöglicht und den Sonntagsschutz wahrt. So schaffen wir Rechtssicherheit statt Grauzone.