PUA: Gehaltsaffäre in der Staatskanzlei
Die Aufgabe der Opposition ist es, die Regierung zu kontrollieren. Dies gilt insbesondere dann, wenn Vorgänge rund um den Regierungschef bekannt werden, die viele Fragen aufwerfen, von denen der Ministerpräsident trotz viele Gelegenheiten bislang keine zufriedenstellend beantwortet hat.
Das Vorgehen des Ministerpräsidenten ist außerdem ungerecht gegenüber allen anderen im Öffentlichen Dienst Beschäftigten, die sich seit Jahren jeden Tag einsetzen und lange Zeit auf eine Beförderung warten müssen.
Es geht um die Frage, wie es dazu kam, dass die Staatskanzlei von dem Vorhaben der Beförderung der Leiterin des Persönlichen Büros des Ministerpräsidenten nicht ablassen wollte, obwohl alle fachlichen Prüfungen des Finanzministeriums das Ergebnis hatten, dass dieses Vorhaben rechtswidrig war. Weiterhin ist bislang völlig ungeklärt, wieso die Staatskanzlei die Beförderung bereits auf die Tagesordnung des Kabinetts setzte bevor der zuständige Finanzminister der Neuregelung überhaupt zugestimmt hat. Nicht beantwortet wurde bislang ebenso, wieso die Entscheidung über die Beförderung getroffen werden konnte, obwohl der entsprechende Erlass noch nicht an die anderen Ministerien verschickt wurde und letztlich ist auch die Frage der rückwirkenden Bezahlung von vier Monatsgehältern nicht geklärt, obwohl die Neuregelung des Finanzministers nur für künftige Fälle gilt.
Wir wollen außerdem insgesamt erfahren, welches Motiv hinter dieser Beförderung mit der Brechstange in der SPD-Gehaltsaffäre steckte.
Mit dem Untersuchungsausschuss sollen die in unserem Einsetzungsantrag beschriebenen Sachverhalte umfassend und transparent aufgearbeitet werden. Der Ministerpräsident hat jüngst selbst öffentlich verlautbaren lassen, dass er die politische Verantwortung für diese Vorgänge trägt. Dieser Verantwortung muss er jetzt gegenüber der Öffentlichkeit und dem Parlament gerecht werden und sich umfassend erklären.
Der Untersuchungsausschuss ist ein Untersuchungs- und kein Vorverurteilungsausschuss. Die sich aus dem Ergebnis der Untersuchung ergebenden Konsequenzen müssen am Ende und nicht am Anfang stehen.