Asylbewerber: Nicht mehr als 50 Euro in bar abheben.
Die Bezahlkarte für Asylbewerber muss mindestens landeseinheitlich sein.
Vor allen Dingen soll die Karte verhindern, dass staatliche Leistungen ins Ausland überwiesen werden. Die Umstellung von Geld- auf Sachleistungen soll garantieren, dass die Unterstützung, die wir Geflüchteten geben, auch in Deutschland verwendet wird. In Landkreisen mit Bezahlkarte haben 25 Prozent der Asylbewerber das Land bereits wieder verlassen. Wichtig ist, dass man die Karte jetzt umsetzt – und zwar einheitlich.
Eine Bezahlkarte wie in Hannover, wo es keine Einschränkungen bei der Bargeld-Abhebung gibt, macht keinen Sinn. Wir fordern von der Landesregierung, eine einheitliche Lösung mindestens für Niedersachsen umzusetzen. Die Ausgestaltung der Karte den Landkreisen zu überlassen, wäre kein guter Weg. Das würde zu einer „Binnenwanderung“ führen.
Wir fordern, dass bei der landesweit einheitlichen Bezahlkarte eine Bargeld-Abhebung von maximal 50 Euro möglich sein soll.
Wir sollten die Bezahlkarte auf das Asylbewerber-Leistungsgesetz begrenzen. Hier geht es um Menschen, die noch keinen gesicherten Aufenthaltsstatus haben.