Die Schulen in Neustadt und Wunstorf können ab sofort bis zum Ablauf des Jahres 2023 Mittel aus dem Digitalpakt des Bundes zur Verbesseung ihrer IT-Infrastruktur beantragen. Für die Neusädter Schullandschaft stehen über 2,1 Mio. Euro zu Verfügung. Die Wunstorfer Schulen werden mit 1,6 Mio. gefördert.
Christine Lietz/pixelio.de Mit dem Startschuss zum Digitalpakt machen wir die Schulen in unserer Region fit für das digitale Zeitalter. Dank der heute vorgestellten Förderrichtlinie wissen die einzelnen Schulen schon jetzt, wie viel Geld in den kommenden Jahren dafür zur Verfügung steht.
Wir investieren in die Digitalisierung unserer Schulen. Verteilt werden die Mittel über eine Förderrichtlinie. Das Antragsverfahren ist ab sofort online. Die Verteilung basiert auf zwei Säulen: Jede Schule ab 60 Schülerinnen und Schülern bekommt einen maximalen Sockelbetrag von 30.000 Euro (kleinere Schulen erhalten 500 Euro pro Schüler). Zusätzlich zu diesem Sockelbetrag steht jedem Schulträger ein sogenannter Kopfbetrag zu. Dieser Betrag errechnet sich anhand der jeweiligen Schülerzahlen. Der Schulträger kann den jeweiligen Kopfbetrag dann unter den Schulen in seinem Verantwortungsbereich eigenverantwortlich aufteilen.
Innerhalb des Förderzeitraums bis 2023 können die Schulträger mehrfach Anträge bis zur Erreichung ihrer maximalen Fördersumme stellen. Ganz wichtig ist: Ohne Antrag keine Auszahlung. Je schneller der Förderantrag gestellt wird, desto schneller kann das Geld vor Ort bei unseren Schülerinnen und Schülern eingesetzt werden.