Der Landtag hat die Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes beschlossen, damit Niedersachsen für den Fall des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) besser gerüstet ist.
Die Afrikanische Schweinepest hat Deutschland und damit Niedersachsen eingekreist. Mit der Änderung des Jagdgesetzes haben wir schnell präzise Maßnahmen zum Schutz umgesetzt. Mit der Erlaubnis, Fahrzeuge mit Ansitzeinrichtung zu nutzen, wird die Sicherheit bei Erntejagden erhöht. Die oberste Jagdbehörde erhält beim Ausbruch der ASP auch die Möglichkeit, in einem solchen Ausnahmefall den Elterntierschutz bei Schwarzwild aufzuheben und im Seuchenfall darf auf Anordnung eine beschränkte Jagd auch auf befriedeten Gebieten und jagdbezirksfreien Grundflächen erfolgen.
Das Risiko des Seuchenausbruchs in Deutschland über die Einschleppung aus Tschechien und Polen ist sehr hoch, betont Lechner. Niedersachsen mit seiner hohen Dichte schweinehaltender Betriebe und wachsender Wildschweinpopulation wäre besonders betroffen. Entscheidend für den Seuchenverlauf und den Bekämpfungserfolg ist die Schaffung von rechtlichen Rahmenbedingungen für eine wirkungsvolle Prävention. Das sei mit dem geänderten Gesetz gewährleistet.
Mit der tödlichen ASP können sich Wild- und Hausschweine über den direkten Kontakt mit erkrankten Tieren infizieren. Eine Übertragung auf den Menschen ist nicht gegeben.
Eine weitere wichtige Neuerung des Gesetzes ist die Erlaubnis zur Verwendung von Schalldämpfern bei der Jagdausübung. Niedersachsen war bis jetzt eines der wenigen Bundesländer, das die Nutzung von Schalldämpfern nicht vorsah. Damit werden wir dem Arbeits- bzw. Gehörschutz der Jägerinnen und Jäger besser gerecht.