Sebastian Lechner

Land gibt Schulräume für Hort-Nutzung frei

CDU entlastet Kommunen bei Kinderbetreuung

Hortgruppen in Niedersachsen dürfen künftig auch Schulräume nutzen. Eine entsprechende Mustervereinbarung hat das Niedersächsische Kultusministerium jetzt vorgestellt und damit den Weg für die von der CDU geforderte „Doppelnutzung“ freigemacht. 
Das ist der richtige Schritt, um die Raumnot zu mildern und zugleich gemeinsame Aktivitäten von Schul- und Hortkindern zu ermöglichen. Mit dieser Änderung folgt die Landesregierung einem ausdrücklichen Wunsch vieler Kommunen.
 
Nach bisheriger Rechtslage war die Nutzung schulischer Räume für den Hortbetrieb nur in wenigen Ausnahmefällen möglich, so dass zusätzliche Räume angemietet werden mussten. Dass wir unsere Kinder in Containern betreuen oder auf andere Räume ausweichen müssen, während die Schule nebenan leer steht, ist niemandem zu vermitteln. Die bisherige Praxis war pädagogisch fragwürdig und teuer für die Kommunen. Wir freuen uns, dass die nun erlaubte Doppelnutzung für Schule und Hort für Entlastung sorgt.