Mitgliederverwaltung, Datenverarbeitung und Teilnehmerlisten: Für 56.750 Vereine in Niedersachsen gilt seit dem 25. Mai 2018 die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO. Auch in Neustadt und Wunstorf stellt ihre praktische Umsetzung die ehrenamtlich Tätigen vor große Herausforderungen – vor allem aufgrund teils erheblicher Sanktionen, die bei Zuwiderhandlung drohen.
Alexandra H.-pixelio.de Wir wollen diejenigen in unserer Region, die sich ehrenamtlich engagieren, die Arbeit erleichtern und nicht durch komplizierte Regelungen erschweren. In einem Entschließungsantrag an den Landtag fordert die CDU die Landesdatenschutzbeauftragte auf, bei einem Erstverstoß nach dem Grundsatz „Beratung vor Sanktion“ zu handeln.
Sollte diesem Ansinnen gefolgt werden, müssten Vereine zunächst keine Bußgelder befürchten. Darüber hinaus sei die Datenschutzbeauftragte als Aufsichtsbehörde des Landes gebeten worden, ehrenamtlich Tätige bestmöglich zu beraten und zu schulen: So wichtig der Schutz persönlicher Daten ist, so komplex ist das Gesetz, das diesen Schutz garantiert. Wir wünschen uns anwenderfreundliche und konkrete Handlungs- und Formulierungshilfen für Vereine, damit sie mit den neuen Regeln rechtssicher umgehen können.
Darüber hinaus soll sich die Landesregierung im Bund für Erleichterungen einsetzen. Unser Ziel ist, ehrenamtlich tätige Vereine von ihrer Verpflichtung zu befreien, einen eigenen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Eine derartige Änderung würde unsere Vereine vor Ort erheblich entlasten.