Wie geht es weiter mit der B6? Ist die Straßenbaubehörde in Hannover und Nienburg personell und finanziell in der Lage, die Planung der B6-Brücke mit Hochdruck voranzutreiben? Das will ich mit einer Anfrage an die Landesregierung jetzt ganz genau wissen. Ich bleibe am Ball und mache weiter Druck, damit Empede, Basse und Suttorf so schnell wie möglich vom LKW-Verkehr entlastet werden.
Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung
Sind die Geschäftsbereiche Hannover und Nienburg der NLSTBV personell und finanziell für die Planungen zur B6-Brücke bei Neustadt ausreichend gerüstet?
Anfrage des Abgeordneten Sebastian Lechner (CDU) an die Landesregierung
Die Brücke der B6 im Verlauf der Ortsumgehung Neustadt am Rübenberge ist nach Auffassung von Experten marode und muss durch einen Neubau ersetzt werden. Seit Ende 2016 ist die Brücke als Vorsichtsmaßnahme in beiden Richtungen nur noch einspurig befahrbar. Der Zustand der Brücke ist so schlecht, dass die Brücke seit dem 13.4.2017 für den Schwerlastverkehr über 7,5t komplett gesperrt ist.
Mit dem Baubeginn für den Ersatzneubau ist nach derzeitigem Planungsstand ab Mitte 2022 zu rechnen. Der Umbau der vorhandenen B6 bei Neustadt mit der Querschnittsänderung, dem Ausbau der Anschlussstellen und dem Bau der Lärmschutzwände soll Anfang 2023 beginnen.
In einer Machbarkeitsstudie sollen verschiedene Lösungsvarianten für die Verkehrsführung während der Planungs- und Bauphase geprüft werden. Aktuell wird der überregionale Schwerlastverkehr über die A2, A352, A7 und die B 214 umgeleitet. Für den kleinräumigen LKW-Verkehr ist eine Ausweichstrecke über die Neustädter Ortsteile Empede, Basse und Suttorf vorgesehen.
Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Wie beurteilt die Landesregierung die derzeitige finanzielle und personelle Ausstattung der Geschäftsbereiche Hannover und Nienburg der Niedersächsischen Straßenbauverwaltung im Hinblick auf Planungskapazitäten und Planungszeiträume für den Neubau der B6-Brücke bei Neustadt?
- Ist eine Aufstockung von Personal und Haushaltsmitteln geplant?
- Wenn nein, aus welchen Gründen?
- Welche Wege und Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Planungen für den Ersatz-neubau der Brücke schneller als 2022/2023 voranzubringen?
- Hält die Landesregierung die Stabilisierung der Brücke bzw. eine Behelfsbrücke für eine umsetzbare Lösungsvariante für die Verkehrsführung und in welchem Zeitraum könnte sie verwirklicht werden?
- Welche Aus- und Neubauprojekte von Autobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen und Radwegen sind in den Geschäftsbereichen Hannover und Nienburg wegen Personalman-gels und/oder fehlender Haushaltsmittel seit 2013 ein- oder mehrfach verschoben worden?
- Welche Auswirkungen wird die Verlagerung von Zuständigkeiten aus der Niedersächsi-schen Straßenbauverwaltung an den Bund auf die Geschäftsbereiche Hannover und Nien-burg haben, der der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil im Rahmen der Eini-gung über die Neuregelung des Länderfinanzierungsausgleichs zugestimmt hat?