Viele Mittelständler blicken mit Sorge auf die Reform der Erbschaftsteuer, die schon jetzt Familienunternehmen belastet und große Aktiengesellschaften nicht betrifft. „Die CDU setzt alles daran, um zu verhindern, dass der Mittelstand stärker einseitig belastet wird“, erklärten Sebastian Lechner MdL und Dr. Hendrik Hoppenstedt MdB bei einer Informationsveranstaltung mit dem zuständigen Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Fritz Güntzler MdB in Neustadt.
Nötig wurde eine Reform, weil das Bundesverfassungsgericht zwar die Erbschaftsteuer grundsätzlich für verfassungskonform, in einigen Punkten jedoch für verfassungswidrig hält. „Wir haben uns dafür stark gemacht, dass nur die Punkte verändert werden, die das Verfassungsgericht moniert hat. Der Koalitionspartner SPD hätte eine steuerliche Mehrbelastung von Unternehmen gewünscht“, so Hoppenstedt und Lechner.
Fritz Güntzler berichtete aus erster Hand über die Verhandlungen, die am 26. Juni 2016 in einem Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages mündeten. So konnte die Union durchsetzen, dass sich für Unternehmen bis 26. Mio. Euro Betriebsvermögen so gut wie nichts ändert. Nicht verhindern ließ sich eine höhere Besteuerung für Familienunternehmen ab 26. Mio. Euro Betriebsvermögen, was die Fortführung des Unternehmens in der nächsten Generation deutlich erschwert. Die Union konnte jedoch immerhin eine 10-jährige zinsfreie Stundungsregelung durchsetzen, um die Härten etwas abzumildern.
Aktuell ist das Gesetz im Vermittlungsausschuss, da der Bundesrat zunächst seine Zustimmung verweigerte. Hoppenstedt und Lechner machten klar, dass es für die Union darauf ankomme, möglichst keine weiteren Verschlechterungen zuzulassen.